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Fußball-Bundesliga 10. Spieltag: Union Berlin - FC Bayern München: Bis zu 16.500 Zuschauer erlaubt

Fußball-Bundesliga 10. Spieltag: Union Berlin - FC Bayern München: Bis zu 16.500 Zuschauer erlaubt

Wenn die Eisernen heute den FC Bayern München empfangen, werden unter Anwendung der 3G-Regelung bis zu 16.500 Zuschauer im Stadion sein. Dies entspricht einer zulässigen Stadionauslastung von 75%. Der Berliner Senat erteilte den Berlinern die beantragte Ausnahmegenehmigung.

Ausnahmegenehmigung vom Berliner Senat erteilt

Um den Zutritt zum Stadion so reibungslos wie möglich zu gestalten, können sich vollständig Geimpfte oder von Corona genesene Karteninhaber bereits am Vortag ein Kontrollbändchen für den 3G-Nachweis abholen. Inhaber der Kontrollbändchen erhalten am Spieltag an gekennzeichneten Zugängen ohne weitere 3G-Kontrolle Zutritt zum Stadion.

Während beim FC Bayern München unter Anwendung von 3G+ eine maximale Stadionauslastung möglich ist oder beim VfL Wolfsburg unter 2G-Bedingung etwa 80% , durfte Union Berlin im letzten Heimspiel bei 3G-Anwendung lediglich 50% der Kapazität auslasten, also nur 11.000 Zuschauer im Stadion „An der alten Försterei“. Denn die dritte Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (3. InfSch­MV) von Berlin sieht für Großveranstaltungen bei der Anwendung von 3G eine Auslastung von maximal 50% vor. Von der Personenobergrenze kann jedoch die fachlich zuständige in begründeten Einzelfällen im Ermessenswege eine Ausnahme zugelassen werden.

Deshalb hatten die Eisernen beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag eingereicht, mit dem sie eine Stadionauslastung von bis zu 80% unter Anwendung von 3G begehrten, nachdem die Behörde über ihren Antrag bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport noch nicht entschieden hatte. Sie begründeten ihren Ausnahmeantrag damit, dass die Anwendung der 2G-Bedingung für das anstehende Heimspiel, insbesondere im Hinblick auf die Spieler und das Personal, nicht in Betracht komme. Ferner gebe es keine Erkenntnisse, dass die Teilnahme an seinen Heimspielen in der Vergangenheit zu Infektionswellen geführt habe.

2G sicherer als 3G

Das VG Berlin hatte den Eilantrag per Beschluss vom 14.10.2021 (14 L 565/21) zurückgewiesen und die Beanspruchung einer weiteren Ausnutzung der Stadionkapazität des Antragstellers abgelehnt. Die Personenobergrenze sei derzeit nämlich noch verfassungsgemäß und verletze ihn nicht in seiner Berufsausübungsfreiheit, da der Eingriff verhältnismäßig sei.

Die 14. Kammer führte aus, dass die Eindämmung des Infektionsgeschehens ein legitimes Ziel darstelle, welches der Verordnungsgeber verfolge und die Kapazitätshöchstgrenze derzeit noch als geeignet anzusehen sei. Der Verordnungsgeber könne nämlich bei der gebotenen pauschalierenden Betrachtung davon ausgehen, dass bei einer hälftigen Auslastung Hygienemaßnahmen eher eingehalten und infektionsträchtige Situationen eher vermieden werden können.

Denn die Kammer hält die Zulassung aller Großveranstaltungen ohne Kapazitätsgrenze unter 3G-Bedingung statt unter 2G-Bedingung für kein gleich geeignetes Mittel, da von „Nur“-Getesteten eine höhere Infektionsgefahr ausgehen. Die Unioner verzichteten jedoch auf eine mögliche Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.

Angesichts der Urteilsbegründung, in der mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gericht die Maßnahmen zur Pandemieeindämmung für 'noch zumutbar' und die ihnen zugrundeliegenden Einschätzungen 'noch als nicht offenkundig verfehlt' bewertet, sind wir optimistisch, dass auch der Berliner Senat in Kürze weiterreichende Regelungen treffen wird. (Dirk Zingler, Präsident von Union Berlin)

Fazit

Wir wissen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und den eindeutigen Studien, dass zwar vollständig Geimpfte sich nicht nur anstecken, sondern auch das Virus weitergeben können. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung sowie einer Erkrankung erheblich geringer, weshalb die Impfung nach wie vor als das einzig richtige und wirksame Mittel zur Bekämpfung der Pandemie darstellt. Trotzdem wäre es eigentlich nur konsequent, fair und am sichersten, wenn sich auch vollständig Geimpfte und Genesene testen lassen müssten.

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