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Deal fix! FC Augsburg verpflichtet das Supertalent Ricardo Pepi

Ricardo Pepi wechselt für kolportierte 16 Millionen Euro vom FC Dallas zum FC Augsburg. Damit ist der (noch) 18-jährige US-Stürmer der teuerste Neuzugang der Vereinsgeschichte der Fuggerstädter. Er unterzeichnet einen 4-Jahres-Vertrag plus Option und läuft zukünftig mit der Trikotnummer 18 auf. (Foto: IMAGO / kolbert-press)

Nachdem bereits am Sonntag die Gerüchte über einen bevorstehenden Wechsel aufkamen, wurde der Transfer nun offiziell bestätigt. Für nicht wenige kommt dieser Wechsel allerdings überraschend, da viele Klubs in Europa an ihm interessiert waren. Zuletzt galt sogar ein Transfer zum VfL Wolfsburg als fix, doch es scheiterte letztlich an der hohen Ablöse, die die Wölfe, im Gegensatz zum FCA, nicht bereit waren zu bezahlen, weshalb nun Augsburg zugeschlagen hat.

Auch der FC Bayern München war interessiert

Der 1,85m große Mittelstürmer gab mit 16 Jahren sein Debüt in der Major Soccer League, als er am 16. Spieltag in der Partie gegen den FC Toronto in der 84. Spielminute beim Stand von 3:0 eingewechselt wurde. Den Durchbruch schaffte er allerdings erst in der abgelaufenen Saison, wo er mit 13 Toren und 3 Assists in 31 Spielen zu den Leistungsträgern gehörte. Insgesamt kommt er auf in seinem Alter stolze 55 Einsätze in der MLS. Als Krönung für seine Leistungen wurde er im September 2021 in die US-Nationalmannschaft berufen und gab im WM-Quali-Match gegen Honduras sein Debüt, wo er mit 1 Tor und 2 Vorlagen maßgeblichen Anteil am 4:1 Sieg hatte. Bis jetzt hat er 7 Länderspiele absolviert und dabei 3 Tore geschossen.

Doch nicht nur der VfL Wolfsburg war an Pepi interessiert, sondern auch der deutsche Rekordmeister hatte ein Auge auf ihn geworfen und ihn Anfang 2021 zusammen mit sechs weiteren Spielern sogar zum Probetraining eingeladen. Der Hintergrund ist der, dass der FC Dallas ein Partnerverein der Bayern ist und der FCB sich von dieser Kooperation vielversprechende Talente erhofft, wie es zum Beispiel mit Cris Richards, aktuell an die TSG Hoffenheim verliehen, funktioniert hat. Zu einem Transfer ist es unter anderem aufgrund der zu hohen Ablöseforderung von Dallas nicht gekommen.

Nach seiner starken Saison kam das Interesse der Bayern erneut auf und es stand sogar ein Wechsel in der Winterpause im Raum. Nun hat sich der FCA das Juwel geschnappt, auch aufgrund von viel größeren Einsatzchancen als es beim Rekordmeister ob der starken Konkurrenz möglich wäre. Denn durch die noch länger ausfallenden Stürmer Alfred Finnbogason und Florian Niederlechner wird Pepi auf seine Spielminuten kommen und nach Alphonso Davies womöglich der nächste Bundesliga-Shootingstar aus der MLS sein.

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Personalsorgen beim FC Bayern: Wer spielt im Mittelfeld?

Wenn Julian Nagelsmann am 16. Spieltag der Fußball-Bundesliga um 18:30 Uhr auf den formstarken VfB Stuttgart (7 Punkte aus den letzten 3 Spielen) und seinen ehemaligen Co-Trainer bei der TSG Hoffenheim, Pellegrino Matarazzo, trifft, muss er im Mittelfeld auf eine "Not-Doppelsechs" setzen. Mit Corentin Tolisso (Oberschenkelprobleme), Joshua Kimmich (Folgen der Corona-Infektion) und Leon Goretzka (Patellasehenprobleme) fallen drei etatmäßige Mittelfdelspieler aus, genauso wie Josip Stanisic, der die Position auch kennt. Der zuletzt überzeugende Jamal Musiala wird trotz eines Mittelhandknochenbruchs spielen können. Fraglich ist, wer neben ihm starten wird. (Foto: IMAGO / ULMER Pressebildagentur)

Mögliches Startelfdebüt für Marc Roca

Roca wäre die erste Option auf der Sechser-Position. Nachdem er in dieser Saison bislang so gut wie gar nicht berücksichtigt wurde, bekam er zuletzt zwei Kurzeinsätze in der Champions League gegen den FC Barcelona und Dynamo Kiew und durfte am vergangenen Spieltag gegen FSV Mainz sein Bundesligadebüt feiern (ab der 65. Minute). Julian Nagelsmann hat ihn für seinen Einsatz im Training gelobt, obwohl er kaum Spieleinsätze bekam. Mit seinem starken linken Fuß würde er auch für mehr Flexibilität in der Schaltzentrale des Rekordmeisters sorgen.

Tanguy Nianzou als defensive Variante - Sabitzer nur Notlösung

Eine weitere Option ist der gelernte Innenverteidiger, da er auch auf der Sechs spielen kann. Er wäre die defensivere Variante als Roca und würde im Mittelfeld für mehr Stabilität sorgen. Allerdings ist der junge Franzose nach wie vor sehr fehleranfällig. Nagelsmann mahnte bereits mehrfach an, dass Nianzou noch zu fehlerbehaftet sei, das in seinen bisherigen Einsätzen dazu führte, dass er immer mal wieder für leichtfertige Ballverluste oder Fehlpässe gut war, die seine Mannschaft unnötig in Bedrängnis brachte. Doch im Verein genießt er nach wie vor das Vertrauen und auch Nagelsmann lobte ihn z.B. nach seinem Startelfeinsatz gegen Benfica Lissabon in der Champions League.

Marcel Sabitzer
wird zwar im Kader stehen, allerdings musste der bislang als "Fehleinkauf" abgestempelte Österreicher wochenlang verletzungsbedingt zuschauen und kehrte erst am Montag ins Mannschaftstraining zurück. Für einen Startelfeinsatz wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht reichen, da er noch nicht fit ist.

Cuisance ohne Chance

Mit Michael Cuisance haben die Bayern zwar einen weiteren Mittelfeldspieler im Kader, allerdings ist es mehr als unwahrscheinlich, dass er heute zum Einsatz kommt. Sowohl unter Hansi Flick als auch unter Nagelsmann spielt der 22-Jährige Franzose überhaupt keine Rolle. Er besticht mit schlechten Leistungen im Training und konnte sich auch während seiner Leihe bei Olympique Marseille in der letzten Saison nicht aufdrängen.
Im Sommer 2019 verpflichtete Brazzo ihn aus Gladbach, da "in seinem linken Fuß richtig Musik drinne ist". Davon hat man herzlich wenig gesehen, sodass ein Ghettoblaster vermutlich eine bessere Investition gewesen wäre. Bereits zu seiner Zeit bei Borussia Mönchengladbach fiel er überwiegend mit Disziplinlosigkeiten und mangelndem Trainingseinsatz auf. Schon da hätte Brazzo eigentlich klar sein müssen, dass er keinen "Bayern-Spieler" verpflichtet, weshalb er berechtigte Kritik einstecken musste.

Fazit

Es deutet vieles darauf hin, dass Nagelsmann auf Nummer sicher gehen und mit Musiala und Roca starten wird. Sollte Musiala kurz vorm Spiel doch nicht einsatzfähig sein, würde Nianzou seinen Part übernehmen und mit Roca die Doppelsechs bilden.

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Deshalb ist Joshua Kimmich ein wahres Vorbild

Nach seiner Corona-Infektion fällt Joshua Kimmich noch bis zum Ende des Jahres aufgrund einer Infiltration in der Lunge aus. Nachdem er im Oktober öffentlich seine Bedenken bezüglich der Impfung geäußert und eine langwährende, hitzige und alle Gesellschaftsteile erreichende Diskussion entfacht hat, hat er sich am Sonntag im ZDF-Interview der Kritik an seiner Person und seiner Entscheidung gestellt und alle Fragen beantwortet. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Ausgerechnet Kimmich

Das dachten sich nicht wenige, als er über seinen noch nicht erfolgten Piks und seine Bedenken gesprochen hatte. Denn bis dato war er nicht nur DAS Vorzeigebild des deutschen Fußballs, sondern generell für alle jungen Menschen da draußen. Auch aufgrund seiner mit Leon Goretzka gegründeten Initiative "we kick corona", hat er bewiesen, dass mehr als nur ein Fußballspieler sein will und auch ist. Für sein soziales Engagement bekam er berechtigterweise Zuspruch und wurde von allen bewundert. Mit der Initiative finanzierte er sogar in Kooperation mit UNICEF, Impfstofflieferungen in Länder, in denen der Impfstoff entweder nicht verfügbar oder nur für sehr wenige Menschen zugänglich ist.

Es war eigentlich nur die Bestätigung für das, was viele von ihm schon gehalten haben. Denn trotz oder sogar aufgrund seines jungen Alters, ist er durch seinen Ehrgeiz und seiner Einstellung auf und neben dem Platz, bereits für viele ein Idol gewesen. Er gilt als künfitger Kapitän sowohl beim FC Bayern München als auch der Deutschen Nationalmannschaft. Und genau deshalb war der Aufschrei groß, als er seine Skepsis und sein Zögern äußerte.

Ausgerechnet Kimmich dachten sich dann auch mehr als nur Mancher als rauskam, dass er sich mit dem Virus infiziert hat. Er musste fortan von allen Seiten Kritik einstecken. Gefühlt wurde in jeder Polit-Talkshow ausschließlich über ihn und seine Entscheidungdiskutiert diskutiert; überwiegend war es laute Kritik.

Doch auch der Verein, seine Mitspieler und sogar Hansi Flick, DFB-Bundestrainer, äußerten sich zu dieser Thematik und stellten positiionierten sich sehr deutlich für die Impfung als einzige Möglichkeit die Pandemie zu bekämpfen. Selbst Politiker, wie z.B. Karl Lauterbach, boten erneute Aufklärungsgespräche an, um das Missverständnis auszuräumen, es bedürfe Langzeitstudien, um den Impfstoffen zu vertrauen. Zwar standen viele FCB-Fans zu und hinter ihm, doch leider gab es auch einige, die eine gewisse Genugtuung gespürt haben, dass ausgerechnet der unschlüssige und Nichtgeimpfte erkrankt ist. Eine solch moralisch verwerfliche Denkweise darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben!

Er zeigt Reue und hinterfragt sich selbst

Kimmich zeigt Reue im Interview. Mit einer Ruhe und Sachlichkeit, die seinesgleichen sucht, erklärt er die Beweggründe für sein Zögern bei der Impfung und gewährt einen Einblick in seine Gefühlswelt. Er sei davon ausgegangen, dass er sich durch sein Verhalten vor dem Virus schützen kann. Ein Trugschluss.

Er gesteht ein, seine Mannschaftskameraden im Stich gelassen zu haben. Er zeigt sogar Verständnis für die Maßnahme seines Vereins, ihm während seiner Quarantäne aufgrund des Kontakts mit einer infizierten Person, sein Gehalt zu kürzen und hält sie gar für begründet. Denn mit einer Impfung hätte er zumindest diese Quarantäne vermeiden können. Er habe sich sogar selbst die Frage gestellt, ob er seiner Vorbildfunktion nicht mehr gerecht werde.

Ich habe meine Mitspieler im Stich gelassen.

Eine große Persönlichkeit

Fehler zu machen gehört zum menschlichen Dasein dazu. Ein wahres Vorbild stellt sich der Öffentlichkeit und gesteht aufrichtig seine Fehler ein. Diese Ehrlichkeit, Einsicht und Selbstkritik zeugt von wahrer Größe und dient nich nur den jungen Menschen, sondern ALLEN als Beispiel.

Natürlich hat ihn die öffentliche Debatte nicht kalt gelassen und auch seine Familie hat darunter leiden müssen. Doch er hat nicht zum Rundumschlag ausgeholt, sondern hat Verständnis für die Kritik in der Sache, auch wenn er die Art und Weise, wie über ihn gesprochen wurde, nicht in Ordnung findet.

Deshalb ist Kimmich mehr denn je ein Vorzeigesportler. Dass ein Profifußballer in seinem Alter bereits eine solche Charakterstärke zeigt, macht ihn zum über jeden Zweifel erhabenen Nachfolger für das Kapitänsamt sowohl seines Vereins als auch der DFB-Elf.

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Der Fußball wird zu Unrecht an den Pranger gestellt

Die ersten Geisterspiele wurden bereits verkündet. Die Bundesliga gehört schon wieder zu den ersten Opfern von Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der aktuellen Pandemie. Nach der Debatte um eine Impfpflicht für Profisportler, steht der Fußball erneut im Fokus der Gesellschaft und der Medien. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Der "Klassiker" am Samstag vor leeren Rängen

Um dem hohen Infektionsgeschehen und der drohenden Gefahren der neuen Corona-Variante "Omikron" entgegenzuwirken, wurden die Regelungen rund um den Besuch eines Fußballspiels im Stadion verschärft. Bereits am letzten Spieltag waren beim Heimspiel des FC Bayern München gegen die Arminia Bielefeld in der Allianz Arena nur 18.000 Zuschauer zugelassen - anwesend waren letztendlich sogar nur 12.000 - und es herrschte sogar Maskenpflicht im ganzen Stadion, also auch auf den Sitzplätzen. Nun hat der Ministerpräsident von Bayern und CSU-Vorsitzende, Markus Söder, verkündet, dass ab sofort in Bayern, Fußballspiele nur noch unter Auschluss von Zuschauern stattfinden dürfen. Somit müssen unter anderem der FC Bayern München, FC Augsburg und der 1. FC Nürnberg seine Heimspiele vor leeren Rängen austragen.

Doch sind (volle) Fußballstadien die Treiber der Pandemie?

Die Statistiken belegen ganz klar, dass in den Clubs, Bars und auch Restaurants, also generell die Gastronomiebranche, die Hotspots in Deutschland entstehen. Infektionsausbrüche in Fußballstadien sind wirklich selten. Das liegt zum einen daran, dass Veranstaltungen im Freien wesentlich ungefährlicher als in Innenräumen sind. Zum anderen liegt es an den Hygienemaßnahmen der DFL und der strikten Durchsetzung der Fußballvereine. Außerdem gilt in allen Fußballstadien der Stadioneinlass nur unter Einhaltung von 2G/3G. Aktuell haben die meisten Vereine sogar von der 2Gplus-Regelung Gebrauch gemacht, wo also nur negativ getestete Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, ins Stadion dürfen. Für die hohen Infektionszahlen und die bedrohliche Situation auf den Intensivstationen, sind "wir" also nicht verantwortlich.

Der Fußball ist längst zum Politikum geworden

Es ist kein Geheimnis, dass der Fußball mehr ist als nur eine Sportart. Seit Beginn der Pandemie wird über keine Branche so heiß diskutiert, als über den Fußball. Als viele Berufsgruppen unter den Maßnahmen litten und größtenteils ihrer Arbeit nicht angehen konnten, wurde der Spielbetrieb der Bundesliga nach vergleichsweise kurzer Pause fortgesetzt. Auch die jüngst in der breiten Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Thematik um die Nichtimpfung von Joshua Kimmich hat der emotionalen Bedeutung des Fußballs für die gesamte Gesellschaft Nachdruck verliehen. Die Debatte hat gezeigt, dass der Fußball eine bedeutende Überzeugungskraft leisten kann. Allerdings ist die Impfquote in keiner Branche so hoch, wie im Profifußball, wo mehr als 900 der insgesamt 1000 Profifußballer vollständig geimpft sind. Trotzdem wird über eine Impfpflicht für den Profisport diskutiert, bevor überhaupt eine allgemeine Impfpflicht ins Spiel gebracht wird.

Fazit

Es stellt sich die berechtigte Frage, ob Maßnahmen im Fußball, wie z.B. Geisterspiele, die brenzlige Situation schnell und entscheidend entschärfen werden.

Die Stahlkraft des Fußballs kann definitiv helfen, alle Gesellschaftsschichten zu erreichen und zu vereinen. Im Rahmen der Diskussion um einen baldigen Lockdown steht die Beschränkung von Kontakten im Vordergrund, wo sicherlich ein Verbot von Veranstaltungen mit z.B. 50.000 Menschen in einem Stadion, helfen wird.

Allerdings liegen die Ursachen für die geringe Impfquote, die hohen Infektionszahlen sowie die Situation auf den Intensivstationen woanders, und nicht im Fußball. Es wird auch dem Fußball Unrecht getan, wenn vor Schließung von Veranstaltungen in Innenräumen, zuallererst über leere Fußballstadien diskutiert wird. Dies hat lediglich symbolischen Charakter und zeigt, dass der Politik aktuell die Lösungsansätze fehlen und die Versäumnisse der Vergangenheit zu kaschieren versucht wird. Am Ende werden nicht nur die Vereine bestraft, obwohl sie strengere und härtere Vorgaben haben, als die gesetzlichen Regelungen vorschreiben. Es sind vor allem auch die (geimpften) Fußballfans, die das Fehlverhalten ihrer Mitbürger ausbaden müssen.

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Dürfen die Bayern weiterhin das Gehalt ihrer Spieler kürzen?

Nachdem beim FC Bayern München insgesamt fünf ungeimpfte Spieler in Quarantäne geschickt wurden, weil sie Kontakt mit einer positiv-getesteten Person hatten, kündigten die Bayern die betreffenden Spielern eine Gehaltskürzung für die Quarantänezeit an. Wie allseits bekannt, handelt es sich bei den Spielern um Joshua Kimmich, Jamal Musiala, Serge Gnabry, Michael Cuisance und Eric Maxim Choupo-Moting. Nun haben sich Kimmich und Choupo-Moting mit dem Virus infiziert.

Chronologie der Geschehenisse

Kurz nach Anreise zur deutschen Nationalmannschaft wurde Niklas Süle positiv auf Covid-19 getestet. Musiala, Gnabry und Kimmich sowie Karim Adeyemi waren direkte Kontaktpersonen von Süle, da sie gemeinsam im Flugzeug saßen, und mussten wieder abreisen und im Anschluss aufgrund behördlicher Anordnung Absonderung in häusliche Quarantäne, da sie alle keinen vollständigen Impfschutz hatten.

Kimmich
hatte bekanntermaßen nach dem Spiel gegen die TSG Hoffenheim am 9. Spieltag der Fußball-Bundesliga im TV-Interview bestätigt, dass er aufgrund "fehlender Langzeitstudien" bislang von einer Impfung abgesehen hat. Bei den anderen Spielern wurde der Impfstatus zwar nicht preisgegeben, allerdings wären sie ansonsten nicht abgesondert worden.

Nachdem die Spieler am 17.11.2021 aus der Quarantäne entlassen wurden, hatte Kimmich unmittelbar nach Entlassung Kontakt zu einer positiv getesteten Person und musste am Donnerstag erneut in Quarantäne. Daraufhin kürzten die Bayern seinen ungeimpften Spielern für die Zeit während der Quarantäne das volle Gehalt.
Nun wurde Mittwochabend bekannt, dass Kimmich und Choupo-Moting Corona-positiv sind.

Wieso kam es zu der Gehaltskürzung?

Fußballprofis gelten als Arbeitnehmer im Sinne von § 611a BGB und haben einen Anspruch auf Arbeitslohn. Frei nach dem Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, gilt der Anspruch nur, wenn der Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleitung imstande ist und sie auch tatsächlich verrichtet. Ausnahmen hiervon gibt es nur für die Zeit, während der Arbeitnehmer Erholungsurlaub erhalten und einen Anspruch auf Urlaubsentgelt nach Bundesurlaubsgesetz haben oder im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, wo ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht. Befindet sich allerdings ein Arbeitnehmer in Quarantäne, weil er Kontakt zu einer COVID-19 infizierten Person hatte, allerdings ohne sich angesteckt zu haben, spricht man von einer "behördlich angeordneten Absonderung". In eine solche Quarantäne müssen sich aktuell allerdings nur Personen begeben, die nicht geimpft oder genesen ist, unter anderem eben Kimmich und Choupo-Moting.

Während der Quarantäne wegen Absonderung, was selbstredend auch keinen Krankheitsfall darstellt, standen die betreffenden Bayern-Spieler für den FCB nicht zur Verfügung und konnten ihre Arbeitsleistung, zu der sowohl der Einsatz bei den Spielen als auch der Trainingseinheiten gehört, auch nicht erbringen, ergo steht ihnen für diese Zeit kein Anspruch auf Arbeitslohn zu. Im Falle Julian Nagelsmann hingegen bestand der Anspruch, da er sich zuhause eine Art Kommandozentrale errichtet hat und einige Traineraufgaben weiterhin erledigen konnte.

Auch ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes ist ausgeschlossen, da gemäß § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG die Absonderung durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die mittlerweile auch öffentlich empfohlen und jeder Bürgerin und jedem Bürger angeboten wurde, hätte vermieden werden können.

Die Gehaltskürzung dürfte zulässig sein

Allerdings bestimmt § 616 Satz 1 BGB folgendes:

"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die
Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig
nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne
sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

Bei einer 14-tätigen Quarantäne spricht man unstrittig von einer erheblichen Zeit, sodass die Dienstverhinderung ohne das Verschulden der Bayern-Spieler vorliegen müsste. Genau das ist hier die Streitfrage. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlangt diesbezüglich "einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten, dessen Folgen auf den Arbeitgeber abzuwälzen unbillig wäre". Hier kommt es also darauf an, ob die Bayern Spieler die Dienstverhinderung verschuldet im Sinne eines "Verschulden gegen sich selbst" herbeigeführt haben.

Der Grund für die Absonderung ist eindeutig die Nicht-Impfung, da eine geimpfte Person nur in Quarantäne müsste, wenn sie positiv getestet wird. Durch die Impfung hätte Kimmich also verhindern können, in einer 14-tägige Quarantäne geschickt zu werden und somit in der Erbringung seiner Dienstleistung verhindert zu sein. Es handelt sich also um eine unverantwortliche Selbstgefährdung, wenn man sich trotz der Notwendigkeit einer Impfung gegen diese entscheidet, obwohl die Impfung eindeutig das einzige Mittel zur Bekämpfung der Pandemie darstellt. Zumal es sich um einen Virus handelt, der sich sehr leicht und schnell verbreitet, vor allem wenn man nicht geschützt ist, und nachgewiesene Langzeitfolgen verursacht.

Man kann daher mit sehr guten Argumenten vertreten, dass das Unterlassen einer Impfung einen "gröblichen Verstoß" gegen die eigene Gesundheit darstellt und somit die Dienstverhinderung nicht ohne das Verschulden der FCB-Spieler herbeigeführt wurde. Letztendlich hat sich nun ja genau diese Gefahr bewahrheitet. Vom Arbeitgeber dann trotzdem die Zahlung des Arbeitslohns zu verlangen wäre unbillig, sodass sich nach der hier vertretenen Meinung die Bayern Spieler nicht auf § 616 BGB berufen und gegen die Gehaltskürzung erfolgreich vorgehen könnten.

Corona-positiv führt nicht automatisch zur Arbeitsunfähigkeit

Kimmich und Choupo-Moting befinden sich aktuell aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne, weshalb hier möglicherweise zumindest ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vorliegen könnte. Doch der einschlägige § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz erfordert eine Arbeitsunfähigkeit infolge der Krankheit. Das heißt, dass eine Corona-Infektion nicht automatisch zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, da Menschen nicht selten gar nicht merken, dass sie mit dem Coronavirus infiziert waren. Es müsste also zumindest ein Krankheitsverlauf mit Symptomen vorliegen, damit ein Anspruch bestünde.

Fazit:

Es ist kein Zufall, dass sich ausgerechnet die Nicht-geimpften Spieler mit dem Coronavirus angesteckt haben. Bei den aktuell sehr hohen Zahlen und dem starken Infektionsgeschehen ist es nur eine Frage der Zeit, bis man sich mit COVID-19 ansteckt. Auch die Geimpften sind nicht völlig geschützt, weshalb die Impfung unabdingbar ist. Eine Impfpflicht nur für Profisportler dürfte ohne allgemeine Impfpflicht rechtlich nur sehr schwer durchsetzbar sein. Zumal die Impfquote unter den Profifußballern vergleichen mit der gesamten Bevölkerung sehr viel höher ist.

Die Debatte um Kimmich wird spätestens in sechs Monaten aber erneut entfachen, da er dann nicht mehr als Genesener gilt.

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BGH pro DFB: Vereine haften für Ihre Fans - Carl Zeiss Jena muss zahlen

Der Bundesgerichtshof hat per Beschluss vom 4. November 2021 (Az. I ZB 54/20) entschieden, dass Vereine für das Fehlverhalten ihrer Zuschauer und Anhänger verschuldensunabhängig haften und der DFB den betreffenden Verein sanktionieren darf. Allerdings sei es keine wirkliche „Strafe“ sondern hat präventiven Charakter.

Was war passiert?

Der FC Carl Zeiss Jena e.V. spielte in den Saisons 2017/18-2019/20 in der vom DFB als Profiliga ausgerichteten 3. Liga. Seine Fußball-Profiabteilung hatte der Verein in die Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH ausgegliedert. Diese hatte per Schiedsvertrag vom 21. März 2018 mit dem DFB unter anderem vereinbart (§ 1), dass für Streitigkeiten zwischen dem Verband und den Teilnehmenden an der 3. Liga, insbesondere bei Verbandssanktionen, das Ständige Schiedsgericht zuständig und damit zur Entscheidung berufen ist.

Während der Saison 2018/19 kam es im Fanblock von Carl Zeiss Jena dazu, dass pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden und auch Gegenstände (unter anderem Feuerzeuge) aufs Spielfeld geworfen wurden. Dies sanktionierte das DFB-Sportgericht per Urteil vom 25. Oktober 2018 mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.900€ wegen unsportlichen Verhaltens, wobei Jena nachgelassen wurde, „hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 8.000 € für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden“.

Zurückweisung der Berufung und Klageabweisung

Carl Zeiss Jena entschied sich gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vorzugehen und legte Berufung ein. Gemäß § 24 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung (DFB-RuVO) ist gegen die Urteile des DFB-Sportgerichts die Berufung zum DFB-Bundesgericht zulässig. Die Berufung wurde mit Urteil vom 8. Februar 2019 zurückgewiesen und das Urteil des DFB-Sportgerichts bestätigt.

Jena gab nicht auf und verklagte den DFB beim Ständigen Schiedsgericht und begehrten die Feststellung, dass der Schiedsvertrag vom 21. März 2018 unwirksam ist.
Hilfsweise beantragten sie die Aufhebung des DFB-Bundesgerichtsurteils
und die Abänderung des Urteils vom DFB-Sportgericht dergestalt, dass der
Antrag des DFB-Kontrollausschusses auf Bestrafung der Jena GmbH
abgewiesen wird.

Das Ständige Schiedsgericht für die 3. Liga wies die Klage mit Urteil vom 25. November 2019 ab und führte aus, dass sich die von beiden DFB-Gerichten getroffenen Entscheidungen auf eine rechtswirksame Rechtsgrundlage der verschuldensunabhängigen Haftung nach § 9a Nr. 1 und Nr. 2 DFB-RuVO stützen. Dort ist nämlich geregelt, dass Vereine und Tochtergesellschaften unter anderem für das Verhalten ihrer Anhänger und Zuschauer verantwortlich sind und der gastgebende Verein sowie der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaft im Stadionbereich für jegliche Zwischenfälle vor, während und nach dem Spiel haften. Auf ein Verschulden kommt es somit nicht an, weshalb von der sogenannten „Strict Liability“ gesprochen wird. Deren Zulässigkeit hatte das Ständige Schiedsgericht mit Verweis auf den Grundsatz der Verbandsautonomie sowie auf die Artikeln 72, 73, 74 Nr. 1, 2 und 3 des Disziplinarkodex der FIFA, wo eine verschuldensunabhängige Haftung für der FIFA angeschlossenen Verbände geregelt ist, bejaht.

Die staatlichen Gerichte als letzter Strohhalm – und was ist mit der Schiedsvereinbarung?

Nachdem also die verbandsinternen Instanzen sowie das Schiedsgericht, Carl zeiss Jena in der Sache kein Recht gab, suchte Jena schließlich Rechtsschutz vor den staatlichen Gerichten und zog vor das OLG Frankfurt a.M. und begehrte die Aufhebung des Schiedsspruchs. Geltend gemacht wurde vor allem, dass der Schiedsvertrag nicht freiwillig geschlossen worden wäre und deshalb unwirksam sei, da ohne die Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung eine Teilnahme am Ligaspielbetrieb nicht möglich wäre und somit die Vereinbarung unter Zwang herbeigeführt worden ist.

Die Streitigkeit selbst, also die vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafe, durfte aufgrund der Schiedsvereinbarung nicht Gegenstand des Verfahrens sein. Allerdings zählt der Ausschluss der Rechtswege vor den ordentlichen Gerichten nicht hinsichtlich der Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung selbst, weshalb die Klage beim OLG Frankfurt a.M. hier zulässig war.

Das OLG (Beschluss vom 23. Juni 2020 Az. 26 Sch 1/20) hat erklärt, dass der Schiedsgerichtsvertrag vom 21. März 2018 eine wirksame Schiedsgerichtsvereinbarung im Sinne der §§ 10255 ff. ZPO darstellt und das Ständige Schiedsgericht der 3. Liga deshalb ein echtes Schiedsgericht im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO ist. Sie ist auch unabhängig und neutral, weshalb der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wirksam ausgeschlossen worden ist. Auch die für einen wirksamen Ausschluss des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten notwendige Unabhäniggkeit und Neutralität eines echten Schiedsgerichts sei gegeben.

Ferner habe sich der Verein auch freiwillig dem Schiedsgerichtsvertrag unterworfen, da eine Unfreiwilligkeit nur dann vorliegen könne, wenn physische oder psychische Gewalt, zum Beispiel durch Drohung mit einem empfindlichen Übel ausgeübt wird, wenn der Verzichtende getäuscht wird, wenn er sich der Tragweite und Bedeutung seiner Erklärung nicht bewusst ist oder wenn es gar an der (bewussten) Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung fehlt. Im Falle einer vertraglichen Vereinbarung, die das maßgebliche Instrument zur Verwirklichung des freien und eigenverantwortlichen Handelns in Beziehung zu anderen steht, liege daher vom Grundsatz her die erforderliche Freiwilligkeit vor. So auch hier in diesem Fall, da der Abschluss eines Schiedsgerichtsvertrag streng genommen kein zweingendes rechtliches Erfordernis für eine Zulassung zur 3. Liga sei.

Nun also auch die Schlappe vor dem BGH

Auch diese Entscheidung konnten die Jeaner nicht auf sich beruhen lassen und legten gegen das Urteil des OLG Frankfurt a.M. die Rechtsbeschwerde beim BGH ein. Dieser ist dabei lediglich dann dazu befugt, den Schiedsspruch aufzuheben, wenn elementare Grundsätze der Rechtsordnung, hier die strict liability, verletzt werden und damit eine Verletzung gegen den ordre public vorliegt.

Der BGH hat nur eine solche Verletzung verneint. Außerdem sei die als "Geldstrafe" bezeichnete Sanktion des DFB, keine strafähnliche Sanktion dar, die diesem Grundsatz unterliegen könnte. Sie hat eher präventiven Charakter und soll den künftigen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sichern, indem sie den Verein dazu anhalten, zukünftig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern. Dies könne z.B. durch eine ständige Kommunikation mit ihren Fans befriedend auf diese einzuwirken, situationsabhängig geeignete präventive Maßnahmen zu ergreifen und dadurch die von ihren Anhängern ausgehenden Gefahren für den Wettkampfbetrieb bestmöglich zu unterbinden.

Chris Förster, Geschäftsführer des FC Carl Zeiss Jena:

Zumindest haben jetzt beide Seiten erst einmal Klarheit. Wir müssen uns
das Urteil ansehen und entscheiden, ob es wert ist, das
Bundesverfassungsgericht anzufragen. Wir werden für etwas bestraft zu werden, wofür wir nichts können. Die Prävention, die damit einhergehen soll, hat sich über die Jahre auch nicht eingestellt. Somit kann man den präventiven Charakter durchaus mal in Frage stellen. Das ist nicht von der Praxis gedeckt

Die Einordnung der "Geldstrafe" als präventive Maßnahme entspreche der Rechtsprechung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS), der das Ziel der verschuldensunabhängigen Haftung gleichfalls nicht in der Bestrafung des Vereins, sondern in der Prävention und Abschreckung sieht.

Ein Verstoß des Schiedsspruchs wegen einer eklatanten Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit oder wegen einer Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes gegen den ordre public läge auch nicht vor.

Fazit

Die Strict Liability ist eine im Sport, vor allem im Fußball, nachvollziehbare Regelung, da andernfalls Verbände kaum Möglichkeiten hätten, Vergehen von Zuschauern zu ahnden. Dies liegt vor allem daran, dass im Gegensatz zu den Vereinen mitsamt ihren Spieler und Funktionäre, die Zuschauer mangels Mitgliedschaft beim Verband, nicht den Verbandsstatuten unterworfen sind. Sie stehen aufgrund des Zuschauervertrages lediglich in einem Vertragsverhältnis zu den Vereinen und sind damit nur deren Stadionordnung unterworfen. Daher müsste für eine Sanktionierung seitens des Verbands zunächst einmal ein Verschulden des Vereins im konkreten Fall nachgewiesen werden, was sowohl rechtlich als auch tatsächlich sehr schwer bis gar nicht gelingen wird.

Deshalb hat auch die UEFA in ihrer Rechtpflegeordnung in den Artikeln 6, 11 und 17 eine vergleichbare Regelung. Immerhin gehören zu den wesentlichen Zielen der Verbände, Gewalt und Diskriminierung in und außerhalb der Fußballstadien zu verhindern. Dazu gehört auch darauf hinzuwirken, dass die Vereine mehr Präventionsarbeit leisten, was durch eine Sanktion mit verschuldensunabhängiger Haftung einen faktischen Zwang auf sie ausübt.

Allerdings scheint es, als habe sich der BGH nicht ernsthaft mit der nachvollziehbaren und berechtigten Argumentation des FCC sachlich auseinandergesetzt, dass der präventive Charakter nicht mehr gegeben sei, wenn der Verein bereits alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen unternonmmen und solche Vergehen trotzdem nicht verhindert werden konnten. Selbst der DFB schaffe es nicht, beim DFB-Pokal-Finale das Zünden von Pyrotechnik abzuwenden.


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